Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 01.09.2026
für den Online-Shop
werbeartikel-mit-ihrem-logo.de
Anbieter und Vertragspartner
Oleksandr Maslennikov
Einzelunternehmen
Liebigstraße 2–20
Haus 15, 4. OG, Raum 38
22113 Hamburg
Deutschland
Telefon: +49 155 67788629
E-Mail: info@werbeartikel-mit-ihrem-logo.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE458767141
Inhaltsverzeichnis
1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
2. Vertragsgegenstand und Produktangebot
3. Vertragsschluss im Online-Shop
4. Vertragsschluss bei individuellen Anfragen und Angeboten
5. Preise, Umsatzsteuer und zusätzliche Kosten
7. Druckdaten, Personalisierung und Kundenangaben
8. Korrekturabzug und Druckfreigabe
9. Produktdarstellungen, Farben, Maße, technische Abweichungen und Muster
10. Vom Kunden bereitgestellte Waren und Materialien
11. Produktions- und Lieferzeiten
12. Außergewöhnliche Leistungshindernisse und nicht zu vertretende Verzögerungen
13. Versand, Abholung und Gefahrübergang
14. Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union
15. Widerrufsrecht für Verbraucher
16. Mängelrechte und Reklamationen
18. Schutzrechte, Kundendaten und Gestaltungsleistungen
19. Vertraulichkeit, Geschäftsgeheimnisse und eingesetzte Dienstleister
21. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht und Abtretung
22. Änderungen nach Vertragsschluss
24. Verbraucherstreitbeilegung
25. Anwendbares Recht, Leistungsort und Gerichtsstand
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Lieferung von Waren sowie damit zusammenhängende Druck-, Gravur-, Veredelungs-, Gestaltungs- und sonstige Leistungen zwischen Oleksandr Maslennikov – nachfolgend „Verkäufer“ – und seinen Kunden, soweit diese AGB wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen wurden.
Dies gilt insbesondere für Verträge, die über den Online-Shop
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sowie auf Grundlage individueller Anfragen und Angebote per E-Mail oder über andere vereinbarte Kommunikationswege geschlossen werden.
2. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
3. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
4. Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB ausschließlich für Verbraucher oder ausschließlich für Unternehmer gelten, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen.
5. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB.
6. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Unternehmers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Verkäufer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Individuelle Vertragsabreden bleiben hiervon unberührt.
7. Vertragssprache ist Deutsch. Soweit Übersetzungen dieser AGB oder anderer Vertragsinformationen bereitgestellt werden, dienen diese der Information. Maßgeblich für den Vertrag ist die deutsche Fassung, soweit nicht ausdrücklich eine andere Vertragssprache vereinbart wurde.
§ 2 Vertragsgegenstand und Produktangebot
1. Gegenstand der Verträge können insbesondere die Lieferung von Waren sowie damit zusammenhängende Druck-, Gravur-, Veredelungs-, Gestaltungs- und Datenbearbeitungsleistungen sein.
2. Je nach Produkt und Bestellung können insbesondere angeboten werden:
- Waren ohne Personalisierung,
- Waren mit Logo,
- Waren mit individuellem Text oder Namen,
- Waren mit Bild oder Foto,
- individuell veredelte Standardprodukte,
- Sonderanfertigungen,
- ergänzende Gestaltungs-, Layout- und Datenbearbeitungsleistungen.
3. Welche Produkte, Varianten, Personalisierungsarten sowie Druck-, Gravur- und Veredelungsverfahren für eine konkrete Bestellung verfügbar sind, ergibt sich aus der jeweiligen Produktdarstellung, der gewählten Konfiguration oder einem individuellen Angebot.
4. Ob ein Produkt ohne Personalisierung bestellt werden kann, ergibt sich ebenfalls aus der jeweiligen Produktdarstellung oder dem individuellen Angebot.
5. Mindestbestellmengen, Staffelpreise, technische Anforderungen, verfügbare Veredelungsverfahren und sonstige produktspezifische Voraussetzungen werden produkt- oder auftragsbezogen angegeben.
6. Die Darstellung von Waren und Leistungen in den Online-Shops stellt grundsätzlich kein rechtlich bindendes Vertragsangebot des Verkäufers dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, eine Bestellung abzugeben, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes erklärt wird.
7. Produktverfügbarkeit und technische Machbarkeit können vor Annahme der Bestellung durch den Verkäufer überprüft werden. Die Regelungen über das Zustandekommen des Vertrags gemäß §§ 3 und 4 dieser AGB bleiben unberührt.
8. Maßgeblich für Art und Umfang der geschuldeten Leistung sind die bei Vertragsschluss vereinbarten Produktmerkmale, die bestätigte Konfiguration, die Auftragsbestätigung sowie gegebenenfalls ein individuelles Angebot und ein freigegebener Korrekturabzug.
§ 3 Vertragsschluss im Online-Shop
1. Die Darstellung von Waren und Leistungen im Online-Shop stellt grundsätzlich kein verbindliches Vertragsangebot des Verkäufers dar. Der Kunde kann die gewünschten Waren und Leistungen auswählen, konfigurieren und in den Warenkorb legen.
2. Vor Abgabe seiner Bestellung erhält der Kunde die Möglichkeit, seine Eingaben und die Bestellübersicht zu prüfen und Eingabefehler zu erkennen und zu berichtigen.
3. Unmittelbar vor Abgabe der Bestellung werden dem Kunden die für den Vertragsschluss erforderlichen Informationen, insbesondere die wesentlichen Merkmale der Waren oder Leistungen, der Gesamtpreis einschließlich gegebenenfalls anfallender Steuern und Versandkosten sowie die für die Bestellung maßgeblichen Angaben, klar und verständlich angezeigt.
4. Durch Betätigung der Schaltfläche
„Zahlungspflichtig bestellen“
gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die in der Bestellübersicht aufgeführten Waren und Leistungen ab.
5. Der Eingang der Bestellung wird dem Kunden unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigt. Eine automatisch versandte Bestelleingangsbestätigung dokumentiert ausschließlich den Eingang der Bestellung und stellt noch keine Annahme des Vertragsangebots dar, sofern in dieser Bestätigung nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt wird.
6. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Verkäufer das Angebot des Kunden durch eine gesonderte Auftragsbestätigung annimmt.
7. Die Annahme erfolgt innerhalb der gesetzlichen Annahmefrist. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Annahme, erlischt das Angebot nach den gesetzlichen Vorschriften.
8. Eine technische Autorisierung, Reservierung oder Belastung eines Zahlungsmittels vor Versand der Auftragsbestätigung stellt für sich allein keine Annahme des Vertragsangebots dar, soweit dem Kunden bei der betreffenden Zahlungsart nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung zum Vertragsschluss mitgeteilt wurde.
9. Nimmt der Verkäufer die Bestellung nicht an, werden bereits vereinnahmte Zahlungen unverzüglich zurückerstattet beziehungsweise bestehende Zahlungsautorisierungen aufgehoben, soweit dies technisch möglich und rechtlich erforderlich ist.
10. Vor Annahme der Bestellung kann der Verkäufer insbesondere die Verfügbarkeit der Ware, die technische Machbarkeit der Personalisierung, die Eignung bereitgestellter Daten, Mindestbestellmengen, Liefermöglichkeiten, Zahlungsabwicklung sowie rechtliche oder sicherheitsbezogene Voraussetzungen prüfen.
11. Der Verkäufer kann das Vertragsangebot insbesondere ablehnen, wenn vor Vertragsschluss festgestellt wird, dass die Ware nicht verfügbar ist, die gewünschte Personalisierung technisch nicht ausführbar ist, erforderliche Daten oder Materialien ungeeignet sind, Mindestmengen oder sonstige auftragsbezogene Voraussetzungen nicht erfüllt werden, ein offensichtlicher Preis-, Rechen-, Übertragungs- oder Beschreibungsfehler vorliegt, begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der gewünschten Inhalte bestehen, die Lieferung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht durchgeführt werden kann oder die erforderliche Zahlungsabwicklung nicht zustande kommt.
12. Soweit möglich, kann der Verkäufer dem Kunden anstelle einer Ablehnung eine alternative Ausführung oder ein geändertes Angebot unterbreiten. Eine Änderung des Vertragsgegenstands erfolgt nur mit Zustimmung des Kunden.
13. Eine teilweise Annahme einer Bestellung mit mehreren Positionen erfolgt nur, wenn der Kunde der entsprechenden Vertragsgestaltung zustimmt.
14. Für den Vertragsschluss ist kein Kundenkonto erforderlich.
§ 4 Vertragsschluss bei individuellen Anfragen und Angeboten
1. Individuelle Anfragen des Kunden, insbesondere per Anfrageformular, E-Mail, Telefon, Live-Chat oder über einen vereinbarten Messenger, sind grundsätzlich unverbindlich und stellen noch kein Vertragsangebot des Kunden dar, sofern aus der Erklärung nicht eindeutig etwas anderes hervorgeht.
2. Auf Grundlage einer Anfrage kann der Verkäufer dem Kunden ein individuelles Angebot übermitteln. Das Angebot enthält insbesondere eine Angebotsnummer, gegebenenfalls eine Versionsnummer sowie eine Gültigkeitsfrist.
3. Soweit ein individuelles Angebot nicht ausdrücklich als unverbindlich, freibleibend oder unter einen sonstigen Annahmevorbehalt gestellt wird, stellt es ein verbindliches Angebot des Verkäufers zum Abschluss des darin beschriebenen Vertrags dar.
4. Ist im Angebot eine Annahmefrist bestimmt, kann der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist annehmen.
5. Die Annahme kann, soweit im jeweiligen Angebot nichts Abweichendes bestimmt ist, insbesondere durch eine eindeutige Erklärung per E-Mail, Rücksendung eines unterzeichneten Dokuments, eine hierfür vorgesehene Funktion auf der Webseite oder durch Zahlung beziehungsweise Vorkasse erfolgen, sofern im Angebot ausdrücklich bestimmt ist, dass die Zahlung als Annahme gilt.
6. Die Annahmeerklärung muss eindeutig erkennen lassen, auf welches Angebot und – bei mehreren Angebotsfassungen – auf welche Angebotsversion sie sich bezieht.
7. Mit Zugang einer rechtzeitigen und vorbehaltlosen Annahmeerklärung beim Verkäufer kommt der Vertrag zustande.
8. Der Verkäufer übersendet dem Kunden nach Vertragsschluss eine gesonderte Auftragsbestätigung, in der die wesentlichen Vertragsinhalte und die Zuordnung zum angenommenen Angebot dokumentiert werden. Die Auftragsbestätigung dient in diesem Fall der Dokumentation des bereits erfolgten Vertragsschlusses.
9. Eine nach Ablauf der Annahmefrist erklärte Annahme gilt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften als neues Vertragsangebot des Kunden. Ein Vertrag kommt dadurch nicht automatisch zustande.
10. Eine Annahme, die Erweiterungen, Einschränkungen, Preis-, Mengen- oder sonstige Änderungen enthält, gilt nicht als vorbehaltlose Annahme und wird nach den gesetzlichen Vorschriften als Ablehnung verbunden mit einem neuen Vertragsangebot behandelt.
11. Ist eine Annahmeerklärung unklar oder lässt sie sich nicht eindeutig einer bestimmten Angebotsnummer oder Angebotsversion zuordnen, wird der Vertrag erst nach eindeutiger Klärung geschlossen.
12. Wird dem Kunden eine überarbeitete Angebotsversion übersandt, wird eindeutig kenntlich gemacht, welche Fassung aktuell zur Annahme vorgesehen ist. Bereits geschlossene Verträge werden durch spätere Angebotsversionen nicht verändert.
13. Soll eine noch nicht angenommene frühere Angebotsversion durch eine neue Version ersetzt werden, muss dies rechtlich wirksam und für den Kunden eindeutig erklärt werden. Gesetzliche Vorschriften über die Bindung an ein bereits abgegebenes Angebot bleiben unberührt.
14. Telefonisch besprochene wesentliche Vertragsinhalte werden vor Vertragsschluss oder unverzüglich danach in Textform dokumentiert. Bei Widersprüchen ist die tatsächlich getroffene individuelle Vereinbarung maßgeblich.
§ 5 Preise, Umsatzsteuer und zusätzliche Kosten
1. Für eine Bestellung gelten die Preise und Kosten, die dem Kunden bei Abgabe seiner Vertragserklärung im Online-Shop, Checkout oder individuellen Angebot angezeigt beziehungsweise mitgeteilt werden.
2. Gegenüber Verbrauchern werden Preise nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften als Gesamtpreise einschließlich der jeweils anwendbaren Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile angegeben.
Werden zusätzlich Nettopreise oder einzelne Preisbestandteile dargestellt, bleibt der vom Verbraucher zu zahlende Gesamtpreis klar erkennbar.
3. Gegenüber Unternehmern können Preise als Nettopreise zuzüglich der gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer ausgewiesen werden, sofern sie eindeutig als Nettopreise gekennzeichnet sind.
4. Bei personalisierten Waren können insbesondere Kosten für Druck-, Gravur- und Veredelungsleistungen, Einrichtung, Datenaufbereitung, Gestaltung und Layout, Muster oder Andrucke, Sonderverpackungen, Expressbearbeitung sowie besondere Materialien oder Beschaffungen anfallen.
Soweit solche Kosten für die konkrete Bestellung bereits bestimmbar sind, werden sie vor Abgabe der Vertragserklärung angezeigt oder individuell vereinbart.
5. Zusätzliche kostenpflichtige Leistungen, die bei Vertragsschluss noch nicht vereinbart wurden, werden nicht allein aufgrund dieser AGB berechnet oder ausgeführt. Sie bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
6. Versandkosten werden zusätzlich berechnet, soweit keine versandkostenfreie Lieferung oder andere Vereinbarung gilt. Ihre Höhe wird vor Abgabe der Bestellung angezeigt, soweit sie vernünftigerweise im Voraus berechnet werden kann.
7. Allgemeine Informationen hierzu sind auf der Seite „Versand & Zahlung“ verfügbar. Maßgeblich für die konkrete Bestellung sind die vor Vertragsschluss ausgewiesenen beziehungsweise individuell vereinbarten Kosten.
8. Nach Vertragsschluss darf der vereinbarte Preis nicht allein aufgrund späterer Änderungen von Einkaufs-, Material-, Energie-, Personal- oder sonstigen internen Kosten einseitig erhöht werden.
9. Wird vor Vertragsschluss ein offensichtlicher Preis-, Rechen-, Übertragungs- oder Darstellungsfehler festgestellt, ist der Verkäufer nicht verpflichtet, ein Vertragsangebot zu den fehlerhaften Angaben anzunehmen. Er kann korrigierte Angaben mitteilen oder ein neues Angebot unterbreiten.
10. Preisnachlässe, Staffelpreise, Gutscheincodes und Aktionen gelten unter den jeweils ausgewiesenen Voraussetzungen.
11. Die umsatzsteuerliche Behandlung von Lieferungen innerhalb der Europäischen Union richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften. Die bloße Angabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer führt nicht automatisch zu einer umsatzsteuerfreien Lieferung.
12. Eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung wird nur behandelt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und erforderliche Nachweise vorhanden sind.
13. Für Lieferungen außerhalb der Europäischen Union gilt ergänzend § 14.
§ 6 Zahlungsbedingungen
1. Dem Kunden stehen die für die konkrete Bestellung tatsächlich angebotenen Zahlungsarten zur Verfügung. Ein Anspruch auf Bereitstellung einer bestimmten Zahlungsart besteht nicht, soweit diese nicht bereits für den konkreten Vertrag vereinbart wurde.
2. Je nach Bestimmungsland, Bestellwert und Zahlungsart können externe Zahlungsdienstleister eingesetzt werden.
3. Die Fälligkeit richtet sich nach der vereinbarten Zahlungsart sowie den Angaben im Checkout, Angebot, in der Auftragsbestätigung oder Rechnung.
4. Ist Vorkasse vereinbart, ist der geschuldete Betrag innerhalb der für den konkreten Auftrag mitgeteilten Zahlungsfrist zu leisten.
5. Soweit vereinbart wurde, dass die Produktion erst nach Zahlungseingang beginnt, beginnt die Produktionsfrist erst nach Eingang des vereinbarten Betrags und Erfüllung der weiteren Produktionsvoraussetzungen.
6. Die Vereinbarung von Vorkasse ändert grundsätzlich nichts am Zeitpunkt des Vertragsschlusses nach § 3. Bei individuellen Angeboten gilt § 4.
7. Bei Zahlung über externe Zahlungsdienstleister kann ein Betrag technisch bereits vor oder im Zusammenhang mit der Bestellprüfung autorisiert, reserviert oder eingezogen werden. Dies stellt für sich allein keine Annahme des Vertragsangebots dar, soweit nichts anderes ausdrücklich mitgeteilt wurde.
8. Wird ein Vertragsangebot nicht angenommen, werden bereits vereinnahmte Beträge unverzüglich zurückgezahlt beziehungsweise Autorisierungen aufgehoben, soweit technisch möglich und rechtlich erforderlich.
9. Zahlung auf Rechnung steht nur zur Verfügung, wenn sie für die konkrete Bestellung ausdrücklich angeboten oder vereinbart wurde.
10. Kann eine Zahlungsart nicht erfolgreich durchgeführt werden, kann eine andere Zahlungsart angeboten werden.
11. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 286 und 288 BGB.
12. Pauschale Mahngebühren unabhängig vom tatsächlich entstandenen und gesetzlich ersatzfähigen Aufwand werden nicht erhoben.
13. Der Verkäufer kann gesetzlich ersatzfähige tatsächliche Kosten verlangen, die durch einen vom Kunden zu vertretenden Zahlungsverzug oder eine von ihm zu vertretende fehlgeschlagene Zahlung entstehen.
14. Bei fälligen, nicht geleisteten Zahlungen kann der Verkäufer hiervon abhängige Leistungen im gesetzlich zulässigen Umfang zurückhalten.
15. Rückzahlungen erfolgen grundsätzlich über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel, soweit gesetzlich vorgeschrieben oder technisch möglich. Für Rückzahlungen nach gesetzlichem Widerruf gelten die gesetzlichen Vorschriften und die Widerrufsbelehrung.
§ 7 Druckdaten, Personalisierung und Kundenangaben
1. Der Kunde stellt die für die Personalisierung benötigten Texte, Namen, Logos, Bilder, Grafiken, Dateien und sonstigen Angaben rechtzeitig in der vereinbarten Form zur Verfügung.
2. Der Kunde ist grundsätzlich für die inhaltliche Richtigkeit der von ihm bereitgestellten Angaben und Inhalte verantwortlich.
3. Technische Anforderungen an Produktionsdaten werden produkt- oder auftragsbezogen mitgeteilt. Die Möglichkeit, Dateien über die Upload-Funktion der Website hochzuladen, bedeutet nicht, dass jedes Dateiformat oder jede Datei für die Produktion technisch geeignet ist. Die technische Eignung der bereitgestellten Produktionsdaten kann vor Produktionsbeginn geprüft werden.
4. Soweit vereinbart oder produktionstechnisch erforderlich, darf der Verkäufer Kundendaten technisch bearbeiten, insbesondere konvertieren, skalieren, vektorisieren, positionieren oder technisch anpassen.
5. Änderungen, die Inhalt, Gestaltung oder andere für den Kunden erkennbare wesentliche Merkmale beeinflussen können, werden im Rahmen des Korrekturabzugs zur Prüfung vorgelegt.
6. Eine allgemeine Verpflichtung zur vollständigen inhaltlichen, sprachlichen, rechtlichen oder gestalterischen Prüfung sämtlicher Kundendaten besteht nur, soweit eine solche Prüfung ausdrücklich vereinbart wurde.
7. Erkennt der Verkäufer jedoch einen offensichtlichen technischen Fehler oder eine erkennbare Ungeeignetheit, die die vertragsgemäße Herstellung voraussichtlich erheblich beeinträchtigt, soll der Kunde hierauf hingewiesen werden, soweit dies im gewöhnlichen Produktionsablauf zumutbar ist.
8. Hat der Verkäufer selbst einen Fehler in die Kundendaten eingeführt oder eine freigegebene Datei abweichend umgesetzt, kann er sich hinsichtlich dieses Fehlers nicht allein darauf berufen, dass die Ausgangsdaten vom Kunden stammten.
9. Neue oder geänderte Kundendaten müssen eindeutig der aktuellen Fassung zugeordnet werden.
10. Für die Produktion maßgeblich ist ausschließlich die zuletzt eindeutig als aktuell festgelegte und, soweit erforderlich, freigegebene Fassung.
11. Der Verkäufer kann die Bearbeitung aussetzen oder ablehnen, wenn Daten technisch ungeeignet sind, erforderliche Angaben fehlen, die Ausführung offensichtlich rechtswidrig wäre, begründete Zweifel an erforderlichen Nutzungsrechten bestehen oder zwingende Sicherheits- oder Kennzeichnungsvorgaben beeinträchtigt würden.
§ 8 Korrekturabzug und Druckfreigabe
1. Bei personalisierten Waren stellt der Verkäufer vor Produktionsbeginn grundsätzlich einen Korrekturabzug oder eine vergleichbare Freigabeansicht zur Verfügung, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde oder eine solche Freigabe aufgrund der Art der Leistung technisch nicht sinnvoll ist.
2. Soweit eine Druckfreigabe vorgesehen ist, beginnt die Produktion erst nach ausdrücklicher Freigabe der aktuellen Version.
3. Der Korrekturabzug wird eindeutig dem jeweiligen Auftrag und einer Version zugeordnet.
4. Die Freigabe kann insbesondere per E-Mail, Webseite, vereinbartem Messenger oder anderem vereinbarten elektronischen Kommunikationsweg erfolgen, sofern sie eindeutig Auftrag und Version zugeordnet werden kann.
5. Der Kunde prüft vor Freigabe insbesondere Texte, Rechtschreibung, Namen, Kontaktdaten, Logos, Bilder, Größe, Proportionen, Position, Farben, Schriften und Layout.
6. Mit der Druckfreigabe bestätigt der Kunde, dass die im Korrekturabzug erkennbaren und von ihm zu prüfenden Gestaltungs- und Inhaltsmerkmale in dieser Form produziert werden dürfen.
7. Die gesetzlichen Mängelrechte werden durch die Druckfreigabe nicht pauschal ausgeschlossen.
8. Die Druckfreigabe entlastet den Verkäufer insbesondere nicht hinsichtlich einer von der freigegebenen Version abweichenden Produktion, eigener Bearbeitungs- oder Produktionsfehler oder anderer Mängel, die nicht Gegenstand der Freigabe waren.
9. Ist eine Freigabe unklar, widersprüchlich oder auf eine ältere beziehungsweise ersetzte Version bezogen, beginnt die Produktion erst nach eindeutiger Freigabe der aktuellen Version.
10. Änderungen nach Freigabe sind nur möglich, wenn die Produktion noch nicht begonnen hat und der Verkäufer der Änderung zustimmt.
11. Wesentliche Änderungen führen zu einer neuen Version und erfordern eine neue ausdrückliche Freigabe.
12. Änderungen können zusätzliche Kosten und neue Produktions- oder Lieferzeiten verursachen. Zusätzliche Kosten werden nur nach vorheriger Vereinbarung berechnet.
13. Eine hiervon abhängige Produktionsfrist beginnt erst, wenn sämtliche für den Auftrag erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
14. Bleibt eine erforderliche Freigabe oder sonstige Mitwirkung aus, kann der Verkäufer nach Aufforderung eine angemessene Nachfrist setzen und anschließend die gesetzlichen Rechte geltend machen.
§ 9 Produktdarstellungen, Farben, Maße, technische Abweichungen und Muster
1. Produktabbildungen, Lifestylebilder, Bildschirmdarstellungen und digitale Korrekturabzüge dienen der Veranschaulichung. Produkt- und Lifestylebilder können teilweise mithilfe künstlicher Intelligenz (KI) erstellt oder bearbeitet worden sein. Dargestellte Logos und Veredelungen dienen, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, als Beispiele. Maßgeblich bleiben die konkret vereinbarten Eigenschaften, die bestätigte Konfiguration, ein gegebenenfalls freigegebener Korrekturabzug sowie die gesetzlichen Anforderungen.
2. Bildschirmdarstellungen können aufgrund unterschiedlicher Geräte, Einstellungen, Beleuchtung und Farbdarstellung vom tatsächlichen Erscheinungsbild abweichen.
3. Tatsächlich erzielbare Farben und Oberflächen können insbesondere von Material, Grundfarbe, Oberflächenstruktur, Veredelungsverfahren, Vorbehandlung und Farbauftrag abhängen.
4. Bei Pantone-, HKS-, CMYK- oder vergleichbaren Referenzwerten wird eine für das vereinbarte Verfahren technisch geeignete Annäherung angestrebt. Eine absolut identische Farbwiedergabe wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich als vereinbarte Beschaffenheit zugesagt wurde und technisch realisierbar ist.
5. Geringfügige Abweichungen bei Näherungsmaßen, Gewichten oder anderen technischen Angaben sind nur zulässig, soweit sie technisch unvermeidbar oder für die konkrete Ware üblich, für den Kunden zumutbar sind und weder die vereinbarte Verwendung noch eine ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheit beeinträchtigen.
6. Gleiches gilt für geringfügige technisch bedingte Abweichungen bei Positionierung oder Größe einer Veredelung.
7. Eine allgemeine Toleranzregelung berechtigt nicht zu Abweichungen von konkret vereinbarten Eigenschaften oder einem verbindlich freigegebenen Korrekturabzug.
8. Gegenüber Verbrauchern bleiben die besonderen gesetzlichen Voraussetzungen für eine Vereinbarung von Abweichungen von objektiven Anforderungen unberührt.
9. Wird ein physisches Muster als Grundlage der Bestellung verwendet, richtet sich die Bedeutung dieses Musters nach der konkreten Vereinbarung.
10. Ein ausdrücklich als verbindliche Referenz vereinbartes Freigabemuster oder ein verbindlicher Andruck wird bei der Beurteilung der geschuldeten Beschaffenheit berücksichtigt.
11. Möglichkeit, Kosten und Anrechnung eines Musters oder Andrucks werden individuell vereinbart.
§ 10 Vom Kunden bereitgestellte Waren und Materialien
1. Die Bearbeitung von Waren oder Materialien des Kunden erfolgt nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung.
2. Der Kunde weist vor Übergabe auf besondere Eigenschaften, Empfindlichkeiten, Beschichtungen oder sonstige für die Bearbeitung relevante Besonderheiten hin.
3. Der Verkäufer darf die grundsätzliche Eignung für das vorgesehene Verfahren prüfen. Eine umfassende Werkstoffanalyse ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
4. Soweit zweckmäßig, kann eine Testveredelung empfohlen oder vereinbart werden.
5. Zusätzliche Test-, Einrichtungs- oder Reserveeinheiten werden vor Produktionsbeginn individuell vereinbart.
6. Bei erkennbarer Ungeeignetheit oder besonderen Risiken kann der Verkäufer die Bearbeitung ablehnen oder eine alternative Vorgehensweise vorschlagen.
7. Wird der Kunde auf ein konkretes Verarbeitungsrisiko hingewiesen und wünscht dennoch die Ausführung, soll das bekannte Risiko in Textform dokumentiert werden.
8. Soweit ein Werkvertragsverhältnis vorliegt, richten sich Gefahrtragung und Verantwortlichkeit insbesondere nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 644 und 645 BGB.
9. Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden an Kundeneigentum, soweit sie durch eine von ihm zu vertretende Pflichtverletzung verursacht wurden. § 17 bleibt unberührt.
10. Eine vom Verkäufer zu vertretende falsche Maschineneinstellung, ungeeignete Bearbeitung oder sonstige fehlerhafte Produktionshandlung wird nicht allein deshalb zum Risiko des Kunden, weil dieser die Ware bereitgestellt hat.
11. Für besonders wertvolle, empfindliche oder schwer ersetzbare Gegenstände können besondere Prüf-, Test-, Verpackungs-, Versicherungs- oder Bearbeitungsbedingungen individuell vereinbart werden.
12. Eine Entsorgung oder Vernichtung von Kundeneigentum erfolgt nur aufgrund gesetzlicher Grundlage oder entsprechender Vereinbarung.
§ 11 Produktions- und Lieferzeiten
1. Die maßgeblichen Produktions- und Lieferzeiten ergeben sich aus der Produktdarstellung, Bestellübersicht, dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer individuellen Vereinbarung.
2. Bei nicht personalisierten Waren beginnt eine vereinbarte Lieferfrist grundsätzlich mit Vertragsschluss, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
3. Bei personalisierten Waren beginnt eine Produktionsfrist erst, wenn die für den konkreten Auftrag vereinbarten und zur Produktion notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Hierzu können insbesondere vereinbarte Vorauszahlung, geeignete Produktionsdaten, Druckfreigabe, Kundenmaterial und erforderliche technische Klärungen gehören.
4. Die für den Fristbeginn maßgeblichen Voraussetzungen werden vor Vertragsschluss beziehungsweise im Angebot oder in der Auftragsbestätigung mitgeteilt.
5. Ist eine Produktionszeit „nach Druckfreigabe“ vereinbart, beginnt sie mit wirksamer Freigabe, sofern zu diesem Zeitpunkt auch die übrigen vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind.
6. Produktionszeit und Versandlaufzeit können getrennt ausgewiesen werden.
7. Soweit bei Zeitangaben nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird, sind Werktage im Sinne dieser AGB Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Sitz des Verkäufers.
8. Verbindlich vereinbarte Lieferfristen und Liefertermine sind einzuhalten.
9. Soweit ausdrücklich nur eine unverbindliche Prognose mitgeteilt wird, dient sie der Orientierung; gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
10. Bei Verbrauchsgüterkäufen ohne bestimmte Leistungszeit gelten die gesetzlichen Vorschriften.
11. Ein Termin kann insbesondere dann wesentlich sein, wenn ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart wurde oder dem Verkäufer vor Vertragsschluss erkennbar mitgeteilt wurde, dass rechtzeitige Leistung für den Kunden wesentlich ist.
12. Verzögerungen aufgrund noch ausstehender erforderlicher Mitwirkung des Kunden verschieben hiervon abhängige Fristen nur in dem Umfang, in dem die Verzögerung dadurch tatsächlich verursacht wird.
13. Erkennt der Verkäufer, dass eine vereinbarte Frist voraussichtlich nicht eingehalten werden kann, informiert er den Kunden möglichst unverzüglich.
14. Gesetzliche Rechte wegen Verzugs bleiben unberührt.
15. Teillieferungen erfolgen nur nach entsprechender Vereinbarung oder Zustimmung des Kunden.
§ 12 Außergewöhnliche Leistungshindernisse und nicht zu vertretende Verzögerungen
1. Kann der Verkäufer eine Leistung aufgrund eines nach Vertragsschluss eintretenden Umstands vorübergehend nicht oder nicht rechtzeitig erbringen, den er nicht zu vertreten hat und dessen Auswirkungen trotz zumutbarer Maßnahmen nicht vermieden oder überwunden werden können, richten sich die Folgen nach den gesetzlichen Vorschriften und den folgenden Bestimmungen.
2. Solche Umstände können abhängig vom Einzelfall insbesondere Naturereignisse, Krieg, erhebliche Sicherheitsereignisse, behördliche Beschränkungen, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen sowie erhebliche unvorhersehbare Ausfälle wesentlicher Energie-, Telekommunikations- oder Transportinfrastruktur umfassen.
3. Die bloße Verzögerung oder der Ausfall eines Lieferanten, Herstellers, Produktionspartners oder Versanddienstleisters stellt nicht automatisch einen entlastenden Umstand dar.
4. Bei nur vorübergehenden, nicht zu vertretenden Hindernissen verschieben sich betroffene Fristen nur für die tatsächliche Dauer des Hindernisses zuzüglich einer angemessenen Zeit zur Wiederaufnahme.
5. Der Verkäufer informiert den Kunden über erhebliche Leistungshindernisse und, soweit möglich, deren voraussichtliche Auswirkungen.
6. Zumutbare Maßnahmen zur Begrenzung der Folgen werden berücksichtigt.
7. Gesetzliche Rechte des Kunden bei unzumutbarer Verzögerung bleiben unberührt.
8. Bei dauerhafter Unmöglichkeit richten sich Leistung, Gegenleistung, Rücktritt und Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften.
9. Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften kein Anspruch auf die Gegenleistung besteht.
10. Diese Regelung gilt nicht für Umstände, die der Verkäufer zu vertreten hat.
§ 13 Versand, Abholung und Gefahrübergang
1. Die Lieferung erfolgt an die vereinbarte Lieferadresse.
2. Der Kunde prüft die von ihm angegebenen Lieferdaten auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
3. Zusätzliche erforderliche und gesetzlich ersatzfähige Kosten infolge einer vom Kunden schuldhaft falsch angegebenen Adresse können im gesetzlich zulässigen Umfang verlangt werden.
4. Änderungen der Lieferadresse nach Vertragsschluss sind nur möglich, soweit der Versand- oder Produktionsprozess dies noch zulässt.
5. Der Verkäufer wählt den Versanddienstleister, soweit kein bestimmter Versanddienst oder keine bestimmte Versandart vereinbart wurde.
6. Sendungsverfolgung wird bereitgestellt, soweit sie für die Versandart verfügbar ist.
Verbraucher
7. Gegenüber Verbrauchern richtet sich der Gefahrübergang nach den gesetzlichen Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufs.
8. Bei Versendung durch den Verkäufer geht die Gefahr grundsätzlich nicht bereits mit Übergabe an den Versanddienstleister auf den Verbraucher über.
Unternehmer
9. Gegenüber Unternehmern richtet sich der Gefahrübergang bei Versendung nach § 447 BGB, soweit dessen Voraussetzungen erfüllt sind.
Abholung
10. Soweit Abholung vereinbart wurde, kann die Ware nach Fertigstellungsmitteilung am vereinbarten Abholort und grundsätzlich nach vorheriger Terminvereinbarung abgeholt werden.
11. Bei Abholung geht die Gefahr grundsätzlich mit tatsächlicher Übergabe über. Gesetzliche Regeln über Annahmeverzug bleiben unberührt.
12. Bei Annahmeverzug können gesetzlich ersatzfähige Mehraufwendungen verlangt werden. Eine pauschale Lagergebühr wird allein aufgrund dieser AGB nicht geschuldet.
Transportschäden
13. Verbraucher werden gebeten, erkennbare Transportschäden möglichst zu dokumentieren und zeitnah mitzuteilen. Eine unterlassene Meldung führt nicht zum Verlust gesetzlicher Rechte.
14. Für Kaufleute gilt § 377 HGB, soweit dessen Voraussetzungen erfüllt sind.
15. § 377 HGB wird nicht auf Kunden übertragen, bei denen seine gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorliegen.
16. Kann eine Sendung aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund nicht zugestellt werden, richten sich Ansprüche auf zusätzliche Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 14 Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union
1. Lieferungen außerhalb der Europäischen Union erfolgen grundsätzlich nur auf Grundlage eines individuellen Angebots und nach Prüfung der für die konkrete Lieferung maßgeblichen rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen.
2. Ein allgemeiner Anspruch auf Lieferung in ein bestimmtes Drittland besteht nicht.
3. Soweit Incoterms vereinbart werden, werden die konkrete Klausel, der benannte Ort und die maßgebliche Fassung ausdrücklich angegeben.
4. Incoterms und andere Lieferklauseln regeln die vertragliche Aufgaben- und Kostenverteilung, lassen zwingende öffentlich-rechtliche Pflichten jedoch unberührt.
5. Der Verkäufer erfüllt die ihm gesetzlich und vertraglich obliegenden Ausfuhr- und Exportpflichten.
6. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Kunde beziehungsweise der von ihm bestimmte Empfänger für die ihm im Bestimmungsland obliegenden Einfuhr- und Zollpflichten verantwortlich.
7. Der Kunde stellt die aus seiner Sphäre stammenden und für Export beziehungsweise Einfuhr erforderlichen richtigen und vollständigen Informationen zur Verfügung.
8. Zusätzliche Kosten infolge schuldhaft falscher oder verspäteter Kundenangaben können nur im gesetzlich ersatzfähigen Umfang zugerechnet werden.
9. Einfuhrzölle, Einfuhrsteuern und vergleichbare Abgaben trägt der Kunde nur insoweit, wie dies aus der vereinbarten Lieferbedingung oder dem individuellen Angebot folgt.
10. Eine Lieferung wird nur dann umsatzsteuerfrei als Ausfuhrlieferung behandelt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen und erforderlichen Nachweise vorliegen.
11. Der Verkäufer beachtet erforderliche exportkontroll- und sanktionsrechtliche Verbote, Beschränkungen und Genehmigungspflichten.
12. Ist eine Lieferung vor Vertragsschluss rechtlich unzulässig, kann der Vertragsabschluss abgelehnt werden.
13. Tritt ein rechtliches Exporthindernis erst nach Vertragsschluss ein, richten sich Aussetzung, Unmöglichkeit und weitere Rechtsfolgen nach den gesetzlichen Vorschriften.
14. Der Verkäufer nimmt keine bewusst unzutreffenden Angaben zu Warenwert, Warenbeschreibung oder Zollstatus vor.
15. Zusätzliche, nicht standardmäßig geschuldete Zertifikate, Beglaubigungen oder sonstige Dokumente können gegen gesonderte Vereinbarung beschafft werden.
16. Rücksendungen aus einem Drittland sollen vor Versand mit dem Verkäufer abgestimmt werden, damit erforderliche Zollverfahren berücksichtigt werden können. Gesetzliche Verbraucherrechte werden dadurch nicht eingeschränkt.
§ 15 Widerrufsrecht für Verbraucher
1. Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu.
2. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.
3. Das gesetzliche Widerrufsrecht besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht bei Verträgen über Waren,
a) die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist, oder
b) die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,
soweit die gesetzlichen Voraussetzungen im konkreten Vertrag erfüllt sind.
4. Die bloße Bezeichnung einer Ware als „personalisiert“, „bedruckt“, „veredelt“ oder „Sonderanfertigung“ führt für sich allein nicht zum Ausschluss des Widerrufsrechts.
5. Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen des Ausschlusses erfüllt sind, besteht das Widerrufsrecht für den betreffenden Vertrag von Anfang an nicht. Der Ausschluss hängt nicht davon ab, ob bereits mit der Herstellung begonnen wurde.
6. Bei gemischten Bestellungen wird das Widerrufsrecht für die jeweiligen Vertragsbestandteile nach den gesetzlichen Voraussetzungen beurteilt.
7. Verbraucher werden vor Abgabe ihrer Vertragserklärung informiert, wenn für die konkrete Ware kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.
8. Der Ausschluss des Widerrufsrechts berührt keine gesetzlichen Mängelrechte.
9. Soweit gesetzlich erforderlich, stellt der Verkäufer für über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossene Fernabsatzverträge eine elektronische Widerrufsfunktion zur Verfügung.
10. Die technische Entgegennahme und Eingangsbestätigung einer über diese Funktion abgegebenen Erklärung begründen kein Widerrufsrecht, das gesetzlich nicht besteht.
§ 16 Mängelrechte und Reklamationen
1. Für Mängel gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nachfolgend gegenüber Unternehmern wirksam etwas Abweichendes geregelt wird.
2. Ob ein Mangel vorliegt, richtet sich insbesondere nach der vereinbarten Beschaffenheit, den gesetzlichen Anforderungen, einem gegebenenfalls freigegebenen Korrekturabzug und sonstigen wirksam vereinbarten Merkmalen.
3. Eine Druckfreigabe führt nicht zu einem pauschalen Ausschluss gesetzlicher Mängelrechte.
4. Hat der Verkäufer die freigegebene Version nicht vertragsgemäß umgesetzt oder selbst einen Produktions- oder Bearbeitungsfehler verursacht, bleiben die gesetzlichen Rechte unberührt.
5. Eine Reklamation kann insbesondere über die Funktion „Reklamation melden“, per E-Mail oder über andere angegebene Kontaktwege erfolgen. Ein bestimmtes Formular ist keine Voraussetzung für gesetzliche Rechte.
6. Fotos oder sonstige Unterlagen können die Prüfung erleichtern, sind gegenüber Verbrauchern jedoch keine Voraussetzung für das Bestehen ihrer Rechte.
A. Verbraucher
7. Für Verbraucher gelten insbesondere §§ 434 ff. BGB und die besonderen Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufs.
8. Im Rahmen der Nacherfüllung kann der Verbraucher nach Maßgabe des § 439 BGB grundsätzlich zwischen Beseitigung des Mangels und Lieferung einer mangelfreien Sache wählen.
9. Vor Durchführung der Nacherfüllung informiert der Verkäufer den Verbraucher nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften über sein Wahlrecht und die gesetzlichen Auswirkungen einer Nachbesserung auf die Verjährungsfrist.
10. Der Verkäufer trägt die gesetzlich erforderlichen Kosten der Nacherfüllung.
11. Nacherfüllung erfolgt innerhalb angemessener Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher.
12. Ein Verbraucher ist nicht generell verpflichtet, zwei Nachbesserungsversuche zu akzeptieren. Für weitere Rechte gelten die gesetzlichen Voraussetzungen.
13. Gesetzliche Verjährungsfristen für Verbraucher werden durch diese AGB nicht verkürzt.
14. Die besonderen Regeln des § 475e BGB, einschließlich der gesetzlichen Verlängerung der ursprünglichen Verjährungsfrist bei Nacherfüllung durch Nachbesserung, bleiben unberührt.
15. Die gesetzliche Vermutung des § 477 BGB bleibt unberührt.
B. Unternehmer
16. Für neu hergestellte Waren beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche eines Unternehmers grundsätzlich ein Jahr ab Ablieferung, soweit eine Verkürzung gesetzlich zulässig ist.
17. Diese Verkürzung gilt insbesondere nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Arglist, übernommener Garantie, zwingenden gesetzlichen längeren Fristen, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie zwingenden Rückgriffsansprüchen innerhalb einer Lieferkette.
18. Ist der Kunde Kaufmann und der Kauf für beide Parteien ein Handelsgeschäft, gilt § 377 HGB.
C. Werkvertragliche Leistungen
19. Soweit eine Leistung rechtlich als Werkvertrag einzuordnen ist, richten sich die Mängelrechte nach §§ 633 ff. BGB.
20. Die vorstehende einjährige B2B-Verjährungsregel für Kaufverträge wird nicht allein aufgrund dieser AGB auf werkvertragliche Leistungen übertragen.
D. Garantie
21. Eine Garantie wird nur übernommen, wenn sie ausdrücklich als solche erklärt wird. Gesetzliche Mängelrechte bestehen unabhängig hiervon.
§ 17 Haftung
1. Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften unbeschränkt
a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
b) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
c) bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
d) im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie,
e) nach dem Produkthaftungsgesetz,
f) sowie in sonstigen gesetzlich zwingenden Fällen.
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Verkäufer auf Ersatz des vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens.
3. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
4. Bei leicht fahrlässiger Verletzung anderer als wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
5. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
6. Gegenüber Unternehmern umfasst die Beschränkung nach Absatz 2 auch mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn, soweit diese nicht als vertragstypische und vorhersehbare Folge anzusehen waren.
7. Besondere, dem Verkäufer vor Vertragsschluss mitgeteilte und zur Vertragsgrundlage gewordene Risiken werden bei der Beurteilung der Vorhersehbarkeit berücksichtigt.
8. Allgemeine Hinweise oder Empfehlungen begründen ohne ausdrückliche Vereinbarung keine Garantie für einen bestimmten wirtschaftlichen, werblichen oder sonstigen Erfolg.
9. Für Mitverschulden gelten die gesetzlichen Vorschriften.
10. Eine pauschale Haftungsfreistellung für Datenverlust wird nicht vereinbart. Kunden wird empfohlen, eigene Daten angemessen zu sichern.
11. Für die dauerhafte Verfügbarkeit externer Webseiten oder sonstiger vom Kunden vorgegebener QR-Code- oder Linkziele wird keine Verantwortung übernommen, soweit deren Verfügbarkeit außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegt. Die Verantwortlichkeit für eine vom Verkäufer zu vertretende fehlerhafte technische Umsetzung bleibt unberührt.
§ 18 Schutzrechte, Kundendaten und Gestaltungsleistungen
1. Der Kunde versichert, über die für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Rechte an von ihm bereitgestellten Logos, Marken, Texten, Bildern, Fotografien, Grafiken, Designs und sonstigen geschützten Inhalten zu verfügen.
2. Der Kunde ist grundsätzlich dafür verantwortlich, dass die vertragsgemäße Nutzung seiner Inhalte keine Rechte Dritter verletzt.
3. Der Kunde räumt dem Verkäufer für die Auftragsdurchführung ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht im hierfür erforderlichen Umfang ein.
4. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere technische Prüfung, Datenaufbereitung, Gestaltung des Korrekturabzugs, Produktion, Veredelung, Qualitätssicherung, Lieferung und Reklamationsbearbeitung.
5. Erforderliche Inhalte dürfen geeigneten Mitarbeitern, Produktionspartnern und Erfüllungsgehilfen zugänglich gemacht werden.
6. Eine Nutzung kundenspezifischer Inhalte für Werbung, Referenzen, Portfolio oder Social Media erfolgt nicht allein auf Grundlage dieser AGB und erfordert eine gesonderte Berechtigung.
7. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, für jeden Auftrag eine umfassende Schutzrechtsrecherche durchzuführen.
8. Bei begründeten Zweifeln an erforderlichen Rechten kann der Verkäufer Nachweise verlangen und die Bearbeitung bis zur Klärung aussetzen.
9. Gegenüber Unternehmern stellt der Kunde den Verkäufer von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit die Rechtsverletzung auf einem vom Kunden bereitgestellten oder ausdrücklich verlangten Inhalt beruht, der Kunde sie zu vertreten hat und der Verkäufer sie nicht selbst verursacht hat.
10. Gegenüber Verbrauchern richtet sich die Verantwortlichkeit ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften.
11. An vom Verkäufer erstellten geschützten Entwürfen und Gestaltungen verbleiben die Rechte beim jeweiligen Rechtsinhaber, soweit nicht ausdrücklich weitergehende Rechte eingeräumt werden.
12. Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde am final ausgewählten und bezahlten Entwurf grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht im für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Umfang.
13. Ausschließliche Nutzungsrechte, Bearbeitungsrechte, Unterlizenzierungsrechte, weitergehende Weitergaberechte oder andere erweiterte Rechte bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.
14. Ein Anspruch auf offene, editierbare oder technische Quelldateien besteht nur, wenn deren Überlassung ausdrücklich vereinbart wurde.
15. Nicht ausgewählte oder nicht bezahlte Entwürfe werden ohne gesonderte Vereinbarung nicht zur Nutzung überlassen.
16. Allgemeine Gestaltungsmethoden, nicht kundenspezifische Vorlagen, Produktionsverfahren und Know-how dürfen weiterverwendet werden, soweit keine geschützten kundenspezifischen Inhalte unzulässig übernommen werden.
17. Für rechtmäßig verwendete Drittinhalte gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen.
§ 19 Vertraulichkeit, Geschäftsgeheimnisse und eingesetzte Dienstleister
1. Die Parteien behandeln nicht öffentliche Informationen, bei denen aufgrund Art, Kennzeichnung oder Umständen ein berechtigtes Interesse an vertraulicher Behandlung erkennbar ist, angemessen vertraulich.
2. Hierzu können insbesondere nicht veröffentlichte Entwürfe, interne Preis- oder Kalkulationsinformationen, Kampagnenunterlagen, technische Spezifikationen sowie Geschäfts- und Kundendaten gehören.
3. Nicht vertraulich sind insbesondere rechtmäßig öffentlich bekannte, bereits rechtmäßig bekannte, von befugten Dritten erlangte oder unabhängig entwickelte Informationen.
4. Gesetzlich zulässige oder vorgeschriebene Offenlegungen bleiben unberührt.
5. Der Verkäufer verwendet vertrauliche Kundeninformationen nur im zur Vertragsanbahnung, Vertragserfüllung, Qualitätssicherung, Abrechnung, Rechtsverteidigung oder Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlichen Umfang.
6. Der Verkäufer darf geeignete Produktions-, Versand-, IT-, Zahlungs- und sonstige Dienstleister einsetzen.
7. Diesen werden nur für ihre konkrete Aufgabe erforderliche Informationen zugänglich gemacht.
8. Soweit ein Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, werden die datenschutzrechtlich erforderlichen Vereinbarungen getroffen.
9. Für besonders vertrauliche Projekte können gesonderte Geheimhaltungsvereinbarungen geschlossen werden. Diese gehen im konkreten Umfang den allgemeinen Bestimmungen vor.
10. Die Vertraulichkeitspflicht besteht solange fort, wie die Information schutzwürdig und nicht rechtmäßig öffentlich bekannt geworden ist.
11. Gesetzliche Aufbewahrungs- und Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
§ 20 Eigentumsvorbehalt
A. Verbraucher
1. Gegenüber Verbrauchern bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises für die betreffende Ware Eigentum des Verkäufers.
2. Eine Herausgabe aufgrund des Eigentumsvorbehalts kann nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen verlangt werden.
B. Unternehmer
3. Gegenüber Unternehmern behält sich der Verkäufer das Eigentum an der Vorbehaltsware bis zur vollständigen Begleichung aller gegenwärtigen Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag und, soweit wirksam vereinbart, aus einer bestehenden laufenden Geschäftsbeziehung vor.
Gesichert werden nur Forderungen des Verkäufers selbst.
4. Nach vollständiger Erfüllung aller hiervon erfassten Forderungen endet der Eigentumsvorbehalt.
5. Der Unternehmer darf Vorbehaltsware außerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen.
6. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter informiert der Unternehmer den Verkäufer unverzüglich.
7. Der Unternehmer darf Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern, solange diese Befugnis nicht aus zulässigem Grund widerrufen wurde.
8. Die hieraus entstehenden Forderungen tritt der Unternehmer in Höhe des Rechnungswertes der betreffenden Vorbehaltsware sicherungshalber an den Verkäufer ab; dieser nimmt die Abtretung an.
9. Bei gemeinsamer Veräußerung mit anderen Waren beschränkt sich die Vorausabtretung auf den wertanteiligen Teil.
10. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung richten sich die dinglichen Rechtsfolgen nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit rechtlich möglich, dient eine hieraus entstehende Miteigentumsposition des Verkäufers im wertanteiligen Umfang als Sicherheit.
11. Der Unternehmer bleibt grundsätzlich zur Einziehung abgetretener Forderungen berechtigt.
12. Bei erheblichem Zahlungsverzug oder konkreter Gefährdung der gesicherten Forderung kann diese Befugnis im gesetzlich zulässigen und angemessenen Umfang widerrufen werden.
13. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesicherten Forderungen nicht nur vorübergehend um mehr als 10 %, gibt der Verkäufer auf Verlangen Sicherheiten nach seiner Wahl in entsprechendem Umfang frei.
14. Die Rücknahme von Vorbehaltsware erfolgt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen; das bloße Bestehen eines Zahlungsverzugs führt nicht automatisch zur Rücknahme.
§ 21 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht und Abtretung
1. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften.
2. Unternehmer dürfen mit Gegenforderungen aufrechnen, wenn diese unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.
3. Dies gilt nicht, soweit die Gegenforderung aus demselben Vertragsverhältnis stammt und eine Beschränkung unter Berücksichtigung des Zusammenhangs unangemessen wäre.
4. Unternehmer können Zurückbehaltungsrechte wegen Gegenansprüchen aus demselben rechtlichen Verhältnis nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften ausüben.
5. Gesetzliche Leistungsverweigerungsrechte bleiben unberührt.
6. Die Abtretung von Geldforderungen des Kunden richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften; § 354a HGB bleibt unberührt.
7. Die Abtretung anderer vertraglicher Ansprüche eines Unternehmers bedarf der Zustimmung des Verkäufers, soweit eine solche Zustimmungspflicht gesetzlich zulässig ist. Die Zustimmung wird nicht ohne sachlichen Grund verweigert.
8. Der Verkäufer darf eigene Geldforderungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften insbesondere an Zahlungs-, Factoring- oder Inkassodienstleister abtreten.
9. Gesetzliche Einwendungen und Aufrechnungsrechte des Kunden gegenüber einem neuen Gläubiger bleiben unberührt.
10. Die Übertragung des gesamten Vertragsverhältnisses ist von der Abtretung einer einzelnen Forderung zu unterscheiden und erfolgt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen.
§ 22 Änderungen nach Vertragsschluss
1. Wesentliche Vertragsinhalte können nach Vertragsschluss nur durch Vereinbarung der Parteien geändert werden, soweit gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist.
2. Dies gilt insbesondere für Produkt, Variante, Menge, Ausführung, Personalisierung, Veredelungsverfahren, Druckdaten, Korrekturabzug, Preis, Versandart, Lieferadresse, Lieferzeit und Zahlungsbedingungen.
3. Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden werden geprüft. Ein Anspruch auf Durchführung besteht insbesondere dann nicht, wenn Produktion oder Versand bereits begonnen haben oder eine Änderung technisch oder rechtlich nicht mehr möglich ist.
4. Ist eine Änderung möglich, werden wesentliche Auswirkungen auf Preis, Produktions- und Lieferzeit, Materialbedarf, Mindestmengen oder Versandkosten vor ihrer Durchführung mitgeteilt.
5. Zusätzliche Kosten werden nur berechnet, wenn der Kunde der kostenpflichtigen Änderung vorher zugestimmt hat.
6. Betrifft die Änderung einen bereits freigegebenen Korrekturabzug und beeinflusst sie das Produktionsergebnis, wird eine neue Version erstellt und erneut freigegeben.
7. Wesentliche Änderungen werden in geeigneter Form dokumentiert.
8. Frühere Angebots-, Auftrags- oder Freigabeversionen werden nicht rückwirkend geändert.
9. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, den vereinbarten Preis allein aufgrund gestiegener Einkaufs-, Material- oder interner Kosten einseitig zu erhöhen.
10. Ist eine vereinbarte Ausführung nicht mehr möglich, kann eine Alternative angeboten werden. Sie wird nur mit Zustimmung des Kunden Vertragsbestandteil.
11. Rein interne technische Maßnahmen, die weder die vereinbarte Beschaffenheit noch Preis, Funktion, Sicherheit, optische Wirkung oder sonstige berechtigte Kundeninteressen beeinflussen, bedürfen keiner gesonderten Vertragsänderung.
§ 23 Datenschutz
1. Der Verkäufer verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
2. Einzelheiten zur Verarbeitung ergeben sich aus der für den Online-Shop geltenden Datenschutzerklärung.
3. Die Datenschutzerklärung dient der Erfüllung datenschutzrechtlicher Informationspflichten und ist nicht Bestandteil dieser AGB.
4. Soweit eine Datenverarbeitung auf Einwilligung beruht, wird die Einwilligung gesondert eingeholt.
5. Eine Einwilligung in nicht für die Vertragsdurchführung erforderliche Analyse-, Marketing-, Newsletter- oder vergleichbare Verarbeitung ist keine Voraussetzung für den Vertragsschluss.
6. Ein Widerruf einer Marketing-, Tracking- oder Newsletter-Einwilligung führt nicht automatisch zur Beendigung eines bestehenden Vertrags.
7. Werden für einen Auftrag personenbezogene Daten Dritter verarbeitet, richtet sich die Rollenverteilung nach den tatsächlichen Umständen und den gesetzlichen Vorschriften.
8. Liegt eine Auftragsverarbeitung vor, kann eine Vereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO erforderlich sein.
§ 24 Verbraucherstreitbeilegung
1. Der Verkäufer ist derzeit weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
2. Gesetzliche Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz bleiben unberührt.
3. Konnte eine Streitigkeit aus einem Verbrauchervertrag nicht unmittelbar beigelegt werden, erhält der Verbraucher nach Maßgabe des § 37 VSBG in Textform einen Hinweis auf eine zuständige Verbraucherschlichtungsstelle sowie die Information, ob der Verkäufer zur Teilnahme bereit oder verpflichtet ist.
§ 25 Anwendbares Recht, Leistungsort und Gerichtsstand
1. Für die Vertragsbeziehungen gilt grundsätzlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit zwingende Vorschriften oder die nachfolgenden Bestimmungen nicht entgegenstehen.
Verbraucher
2. Gegenüber Verbrauchern gilt die Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Rechts des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, soweit dieses Recht ohne Rechtswahl anwendbar wäre.
3. Für Rechtsstreitigkeiten mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften über internationale und örtliche Zuständigkeit. Eine Gerichtsstandsvereinbarung zugunsten Hamburgs wird gegenüber Verbrauchern durch diese AGB nicht getroffen.
Unternehmer
4. Gegenüber Unternehmern wird die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ausgeschlossen, soweit dieses ohne den Ausschluss anwendbar wäre.
5. Gegenüber Unternehmern ist für die vom Verkäufer zu erbringenden Leistungen grundsätzlich dessen gewerbliche Niederlassung in Hamburg Leistungsort, soweit sich aus Art der Leistung, einer individuellen Vereinbarung oder insbesondere einer vereinbarten Lieferklausel nichts anderes ergibt.
6. Die Bestimmung eines Leistungsorts begründet einen Gerichtsstand nur, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
7. Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung nach § 38 ZPO oder nach den jeweils anwendbaren Vorschriften über die internationale gerichtliche Zuständigkeit zulässig ist, wird Hamburg als Gerichtsstand vereinbart.
8. Der Verkäufer bleibt berechtigt, einen Unternehmer auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen, soweit gesetzlich zulässig.
9. Zwingende ausschließliche Gerichtsstände und zwingende internationale Zuständigkeitsregelungen bleiben unberührt.
§ 26 Schlussbestimmungen
1. Für den jeweiligen Vertrag gilt die Fassung dieser AGB, die bei Vertragsschluss wirksam einbezogen wurde.
2. Spätere Änderungen dieser AGB gelten nicht rückwirkend für bereits geschlossene Verträge, soweit nicht im Einzelfall wirksam etwas anderes vereinbart wird oder gesetzlich etwas anderes vorgesehen ist.
3. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB.
4. Soweit nach diesen AGB Erklärungen oder Vereinbarungen in Textform dokumentiert werden sollen, genügt grundsätzlich eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, aus der die Person des Erklärenden hervorgeht, soweit keine strengere Form erforderlich ist.
5. Hierfür können, soweit für die jeweilige Erklärung zulässig, insbesondere E-Mail oder andere vereinbarte elektronische Kommunikationswege genutzt werden.
6. Eine vorgesehene Dokumentation in Textform schließt den Vorrang tatsächlich getroffener Individualvereinbarungen nicht aus.
7. Gesetzlich vorgeschriebene Formvorschriften bleiben unberührt.
8. Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht wirksam einbezogen oder unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen nach Maßgabe des § 306 BGB wirksam.
9. An die Stelle einer nicht einbezogenen oder unwirksamen AGB-Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
10. Der Vertrag ist ausnahmsweise insgesamt unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ersatzregelung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.
11. Überschriften dienen der Übersichtlichkeit und ändern den Inhalt der einzelnen Regelungen nicht.
12. Soweit Übersetzungen bereitgestellt werden, gelten die Regelungen zur Vertragssprache gemäß § 1 dieser AGB.
Stand
Stand: 01.09.2026
Vertragspartner:
Oleksandr Maslennikov

